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Hygiene
beauftragter

Ein Hygienebeauftragter ist für Maßnahmen zu Hygiene und Reinigung durch die Mitarbeiter und einer sorgfältigen Anleitung und Umsetzung dazu zuständig.

Schwerpunkte dabei sind:

  • Beratung zu rechtlichen Vorgaben (Infektionsschutzgesetz – IfSG, Biostoffverordnung – BioStoffV, Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV, KRINKO-Empfehlung, …)
  • Beratung zum Schutz von Personal, Patienten bzw. Bewohnern
  • Unterstützung bei der Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Beratung zur Gebäudereinigung und Abfallentsorgung
  • Überprüfung der Hygienemaßnahmen
  • Schulung der Mitarbeiter in richtiger Händehygiene
  • Erstellung von Hautschutzplänen oder Hygieneplänen

Sicherheitsprüfungen

Beratung und Betreuung

Spezialthemen

Ausbildung und Schulung