Gesundheit als das wichtigste Gut des Menschen bildet eine wesentliche Grundlage für die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) verfolgt daher das gesamtheitliche Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten und somit auch des Unternehmens zu erhalten und zu fördern. Zum einen durch gesundheitsförderliche Veränderung der Arbeits- und Organisationsgestaltung (Verhältnisprävention), zum anderen durch Befähigung der Beschäftigten zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten (Verhaltensprävention).
Dabei stützt sich das BGM auf drei Säulen. Grundlage bildet die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Die dritte Säule bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).