Befähigung zum
Brandschutzhelfer
Halbtägige Befähigungsschulung
ASR A2.2 Abschnitt 6.2 (2): Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Wir bilden Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis aus.
Nächste Termine:
Gebuchte Plätze: 5 von 12 Plätzen belegt.
Gebuchte Plätze: 0 von 12 Plätzen belegt.
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Gebuchte Plätze: 1 von 12 Plätzen belegt.
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