Befähigung zum

Brandschutzhelfer Teil II

Befähigungsschulung
zum Brandschutzhelfer Teil II

ASR A2.2 Abschnitt 6.2 (2): Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

In diesem Kurs bilden wir Brandschutzhelfer in der Praxis aus.

Voraussetzungen:

  • Ein Nachweis zur bestandenen Theorie-Prüfung muss am Tag der praktischen Ausbildung vorliegen.

Ablauf:

  • Praktische Handhabung und Anwendung von Feuerlöschern, sowie eigenständige Brandbekämpfung

Jeder Teilnehmer erhält zeitnah nach der Schulung ein Zertifikat. Zudem erhält jeder ausgebildete Brandschutzhelfer eine Warnweste. Im Preis ist die komplette Ausbildung (Theorie online + Praxis) enthalten.

  • Schulungsort: Leipziger Straße 180, 09114 Chemnitz.

  • Schulungsdauer: 1 – 1,5 Stunden

  • Kapazität: 15 Plätze

  • Kosten: 160,00 Euro / Person

Nächste Termine:

Datum/Uhrzeit: 14.09.2026; 08:00 Uhr
Gebuchte Plätze: 0 von 15 Plätzen belegt.
Datum/Uhrzeit: 02.10.2026; 08:00 Uhr
Gebuchte Plätze: 0 von 15 Plätzen belegt.
Datum/Uhrzeit: 19.10.2026; 08:00 Uhr
Gebuchte Plätze: 0 von 15 Plätzen belegt.

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