Befähigung zum
Brandschutzhelfer Teil II
Befähigungsschulung
ASR A2.2 Abschnitt 6.2 (2): Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
In diesem Kurs bilden wir Brandschutzhelfer in der Praxis aus.
Voraussetzungen:
- Ein Nachweis zur bestandenen Theorie-Prüfung muss am Tag der praktischen Ausbildung vorliegen.
Ablauf:
- Praktische Handhabung und Anwendung von Feuerlöschern, sowie eigenständige Brandbekämpfung
Jeder Teilnehmer erhält zeitnah nach der Schulung ein Zertifikat. Zudem erhält jeder ausgebildete Brandschutzhelfer eine Warnweste. Im Preis ist die komplette Ausbildung (Theorie online + Praxis) enthalten.
Nächste Termine:
Gebuchte Plätze: 0 von 15 Plätzen belegt.
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