Der Umgang mit Chemikalien ist allgegenwärtig: in Werkstätten, Hotels und Gaststätten, Lagereibetriebe, Druckereien, selbst in Verwaltungsbetrieben sind Gefahrstoffe zu finden. Der Gesetzgeber regelt den Umgang mit diesen Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung und fordert eindeutige Maßnahmen. So sind z.B. Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Diese erarbeiten wir Ihnen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) inkl. Recherche der Sicherheitsdatenblätter, Kontrolle der Gefahrstofflagerung, Erstellung zusammengefasster Betriebsanweisungen, Rückschluss auf notwendige Vorsorge und Beschäftigungsbeschränkungen wie z. B. im Mutterschutz gemäß MuSchG.