Befähigung zum
Brandschutzhelfer Teil I
Befähigungsschulung
ASR A2.2 Abschnitt 6.2 (2): Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Diese Schulung ist eine reine Theorieschulung, der Praxisteil muss separat gebucht werden.
Inhalte:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Test
Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss ein Zertifikat über den bestandenen Theorieteil.
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Die Onlineschulung kann unabhängig vom Zeitslot ganztägig absolviert werden, auch an Wochenenden oder Feiertagen.


